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Stellen Sie sich vor: Die Solarmodule für Ihr Balkonkraftwerk oder Ihre Photovoltaikanlage sind bestellt und die Vorfreude auf den eigenen, sauberen Strom wächst. Doch bei der Anmeldung stoßen Sie auf einen Begriff, der für Stirnrunzeln sorgt: den Zweirichtungszähler. Plötzlich sind da Unsicherheiten: Was ist das genau? Wer ist dafür zuständig? Und was kostet mich dieser Zählerwechsel hier in der Region Hilpoltstein, Roth oder Neumarkt?
Keine Sorge, das klingt komplizierter, als es ist. Dieser Schritt gehört auf dem Weg zur eigenen Stromerzeugung ganz normal dazu. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen einfach und verständlich, wer sich um den Zählertausch kümmert, wie der Prozess abläuft und mit welchen Kosten Sie wirklich rechnen müssen.
Denken Sie an Ihren alten, schwarzen Stromzähler mit der rotierenden Scheibe (Ferraris-Zähler). Er funktioniert wie eine Einbahnstraße und misst nur, wie viel Strom Sie aus dem öffentlichen Netz verbrauchen.
Produziert Ihre PV-Anlage eigenen Strom und Sie verbrauchen nicht alles sofort selbst, fließt der Überschuss zurück ins Netz. Ein alter Zähler würde dann einfach rückwärtslaufen – das ist in Deutschland aber nicht erlaubt und würde die Abrechnung verfälschen.
Hier kommt der Zweirichtungszähler ins Spiel. Er ist eine zweispurige Autobahn für Ihren Strom:
Nur so kann Ihr Energieversorger korrekt abrechnen, was Sie verbraucht und was Sie eingespeist haben. Für die eingespeiste Energie erhalten Sie schließlich eine Vergütung.
Das ist der Punkt, der die meisten verunsichert, doch die Antwort ist zum Glück ganz einfach: Nicht Sie, sondern Ihr lokaler Netzbetreiber.
In Deutschland ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ für Einbau, Betrieb und Wartung von Stromzählern verantwortlich. In 99 % der Fälle ist das Ihr örtlicher Netzbetreiber. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet ihn in § 20 sogar dazu, den Zähler zu tauschen, sobald eine stromerzeugende Anlage wie eine Photovoltaikanlage angemeldet wird.
Das bedeutet für Sie im Raum Hilpoltstein, Roth und Neumarkt in der Oberpfalz: Sobald Sie Ihr Balkonkraftwerk oder Ihre PV-Anlage anmelden, wird sich Ihr Netzbetreiber (z. B. die N-ERGIE Netz GmbH, die Stadtwerke Roth oder die Stadtwerke Neumarkt) um den Austausch kümmern. Sie müssen den Zähler weder selbst kaufen noch einen Elektriker für den reinen Tausch beauftragen.
Der Prozess ist standardisiert und läuft in der Regel reibungslos:
Jetzt zur wichtigsten Frage: Was kostet das Ganze? Hier gibt es gute Nachrichten: Die Kosten sind gesetzlich geregelt und absolut überschaubar. Wichtig ist, zwischen zwei Kostenpunkten zu unterscheiden:
Die Kosten für den einmaligen Austausch:Der eigentliche Wechsel des Zählers ist für Sie in den meisten Fällen kostenlos. Er gilt als Teil der gesetzlichen Pflichten des Netzbetreibers.
Die jährlichen Betriebskosten:Statt eines einmaligen Kaufpreises zahlen Sie eine jährliche Gebühr für den Betrieb und die Wartung des Zählers, den sogenannten Messstellenbetrieb. Die Höhe dieser Gebühr ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gedeckelt.
Für die allermeisten privaten Haushalte in unserer Region bleibt es also bei der einfachen und günstigen Variante von rund 20 € im Jahr. Eine kleine Investition für die große Unabhängigkeit.
Muss ich den Zweirichtungszähler selbst kaufen?
Nein, auf keinen Fall. Der Zähler bleibt immer Eigentum des Messstellenbetreibers. Er stellt das Gerät zur Verfügung und ist für dessen Funktion verantwortlich.
Ich habe bereits einen neuen, digitalen Zähler. Muss der trotzdem getauscht werden?
Das kommt darauf an. Viele moderne Messeinrichtungen sind bereits Zweirichtungszähler. Sie erkennen das oft an zwei angezeigten Zählwerken oder einem Symbol (zwei Pfeile in entgegengesetzte Richtungen). Wenn Sie unsicher sind, werfen Sie einen Blick auf die Modellbezeichnung oder fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach. Wenn er bereits die Einspeisung messen kann, ist kein Tausch notwendig.
Wie lange dauert es von der Anmeldung bis zum Zählertausch?
Die Zeitspanne kann variieren und hängt stark von der Auslastung Ihres lokalen Netzbetreibers ab. Rechnen Sie realistisch mit einigen Wochen bis zu wenigen Monaten. Melden Sie Ihre Anlage daher so früh wie möglich an.
Gilt dieser Prozess auch für ein kleines Balkonkraftwerk?
Ja, absolut. Auch wenn Sie nur ein Balkonkraftwerk mit 600 oder 800 Watt betreiben, sind Sie gesetzlich zur Anmeldung verpflichtet. Dadurch wird der Zählerwechsel auch hier angestoßen, falls Sie noch einen alten Zähler haben.
Der Wechsel zum Zweirichtungszähler mag auf den ersten Blick wie eine technische Hürde erscheinen, ist aber in der Praxis ein gut organisierter und unkomplizierter Standardprozess.
Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Lassen Sie sich von diesem Thema also nicht von Ihrem Traum der eigenen, sauberen Energie abhalten. Es ist ein kleiner, aber notwendiger Schritt auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit und niedrigeren Stromkosten.
Haben Sie weitere Fragen zur Planung Ihrer Solaranlage oder zum Anmeldeprozess in der Region Hilpoltstein, Roth und Neumarkt? Wir bei JuraSol kommen selbst aus der Praxis und unterstützen Sie mit ehrlicher Beratung und regionaler Expertise. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen, Licht ins Dunkel zu bringen.