
Zweirichtungszähler für Ihre PV-Anlage: Wer kümmert sich um den Tausch in Hilpoltstein & Umgebung?
Zweirichtungszähler für Ihre PV-Anlage: Wer kümmert sich um den Tausch in Hilpoltstein & Umgebung?
Stellen Sie sich vor: Die Solarmodule für Ihr Balkonkraftwerk oder Ihre Photovoltaikanlage sind bestellt und die Vorfreude auf den eigenen, sauberen Strom wächst. Doch bei der Anmeldung stoßen Sie auf einen Begriff, der für Stirnrunzeln sorgt: den Zweirichtungszähler. Plötzlich sind da Unsicherheiten: Was ist das genau? Wer ist dafür zuständig? Und was kostet mich dieser Zählerwechsel hier in der Region Hilpoltstein, Roth oder Neumarkt?
Keine Sorge, das klingt komplizierter, als es ist. Dieser Schritt gehört auf dem Weg zur eigenen Stromerzeugung ganz normal dazu. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen einfach und verständlich, wer sich um den Zählertausch kümmert, wie der Prozess abläuft und mit welchen Kosten Sie wirklich rechnen müssen.
Was ist ein Zweirichtungszähler und warum brauche ich ihn?
Denken Sie an Ihren alten, schwarzen Stromzähler mit der rotierenden Scheibe (Ferraris-Zähler). Er funktioniert wie eine Einbahnstraße und misst nur, wie viel Strom Sie aus dem öffentlichen Netz verbrauchen.
Produziert Ihre PV-Anlage eigenen Strom und Sie verbrauchen nicht alles sofort selbst, fließt der Überschuss zurück ins Netz. Ein alter Zähler würde dann einfach rückwärtslaufen – das ist in Deutschland aber nicht erlaubt und würde die Abrechnung verfälschen.
Hier kommt der Zweirichtungszähler ins Spiel. Er ist eine zweispurige Autobahn für Ihren Strom:
- Bezug: Er misst, wie viel Strom Sie wie gewohnt aus dem Netz beziehen.
- Einspeisung: Er erfasst separat, wie viel überschüssigen Strom Ihre Anlage in das Netz einspeist.
Nur so kann Ihr Energieversorger korrekt abrechnen, was Sie verbraucht und was Sie eingespeist haben. Für die eingespeiste Energie erhalten Sie schließlich eine Vergütung.
Die entscheidende Frage: Wer ist für den Zählerwechsel zuständig?
Das ist der Punkt, der die meisten verunsichert, doch die Antwort ist zum Glück ganz einfach: Nicht Sie, sondern Ihr lokaler Netzbetreiber.
In Deutschland ist der sogenannte „grundzuständige Messstellenbetreiber“ für Einbau, Betrieb und Wartung von Stromzählern verantwortlich. In 99 % der Fälle ist das Ihr örtlicher Netzbetreiber. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet ihn in § 20 sogar dazu, den Zähler zu tauschen, sobald eine stromerzeugende Anlage wie eine Photovoltaikanlage angemeldet wird.
Das bedeutet für Sie im Raum Hilpoltstein, Roth und Neumarkt in der Oberpfalz: Sobald Sie Ihr Balkonkraftwerk oder Ihre PV-Anlage anmelden, wird sich Ihr Netzbetreiber (z. B. die N-ERGIE Netz GmbH, die Stadtwerke Roth oder die Stadtwerke Neumarkt) um den Austausch kümmern. Sie müssen den Zähler weder selbst kaufen noch einen Elektriker für den reinen Tausch beauftragen.
So läuft der Zählertausch Schritt für Schritt ab
Der Prozess ist standardisiert und läuft in der Regel reibungslos:
- Anmeldung Ihrer Anlage: Den ersten und wichtigsten Schritt übernehmen Sie. Sie (oder Ihr Installateur) melden Ihre neue PV-Anlage beim Netzbetreiber an und registrieren sie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Damit ist der Prozess offiziell angestoßen.
- Terminvereinbarung: Nach der Bearbeitung Ihrer Anmeldung meldet sich der Netzbetreiber oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen bei Ihnen, um einen Termin für den Zählerwechsel zu vereinbaren.
- Der Austausch vor Ort: Zum vereinbarten Termin kommt ein Techniker zu Ihnen. Für den Tausch wird der Strom im Haus kurz abgeschaltet, der alte Zähler aus- und der neue Zweirichtungszähler eingebaut. Das Ganze dauert meist nur 30 bis 60 Minuten.
- Inbetriebnahme: Sobald der neue Zähler installiert ist, kann Ihre Anlage offiziell in Betrieb gehen und Strom ins Netz einspeisen.
Kosten für den Zweirichtungszähler: Was kommt auf Sie zu?
Jetzt zur wichtigsten Frage: Was kostet das Ganze? Hier gibt es gute Nachrichten: Die Kosten sind gesetzlich geregelt und absolut überschaubar. Wichtig ist, zwischen zwei Kostenpunkten zu unterscheiden:
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Die Kosten für den einmaligen Austausch:Der eigentliche Wechsel des Zählers ist für Sie in den meisten Fällen kostenlos. Er gilt als Teil der gesetzlichen Pflichten des Netzbetreibers.
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Die jährlichen Betriebskosten:Statt eines einmaligen Kaufpreises zahlen Sie eine jährliche Gebühr für den Betrieb und die Wartung des Zählers, den sogenannten Messstellenbetrieb. Die Höhe dieser Gebühr ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gedeckelt.
- Für die meisten Hausanlagen und Balkonkraftwerke (bis 7 kWp): Hier wird eine sogenannte moderne Messeinrichtung (mME) eingebaut. Die gesetzliche Preisobergrenze dafür liegt bei 20 € brutto pro Jahr. Diesen Betrag finden Sie dann auf Ihrer jährlichen Stromrechnung.
- Für größere Anlagen oder auf Wunsch (ab 7 kWp): Bei größeren Anlagen kann ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) erforderlich sein. Hier liegen die jährlichen Kosten je nach Anlagengröße und Verbrauch höher, sind aber ebenfalls gesetzlich gedeckelt (z. B. bis zu 100 € pro Jahr für Anlagen von 7 bis 15 kWp).
Für die allermeisten privaten Haushalte in unserer Region bleibt es also bei der einfachen und günstigen Variante von rund 20 € im Jahr. Eine kleine Investition für die große Unabhängigkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Zählerwechsel
Muss ich den Zweirichtungszähler selbst kaufen?
Nein, auf keinen Fall. Der Zähler bleibt immer Eigentum des Messstellenbetreibers. Er stellt das Gerät zur Verfügung und ist für dessen Funktion verantwortlich.
Ich habe bereits einen neuen, digitalen Zähler. Muss der trotzdem getauscht werden?
Das kommt darauf an. Viele moderne Messeinrichtungen sind bereits Zweirichtungszähler. Sie erkennen das oft an zwei angezeigten Zählwerken oder einem Symbol (zwei Pfeile in entgegengesetzte Richtungen). Wenn Sie unsicher sind, werfen Sie einen Blick auf die Modellbezeichnung oder fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach. Wenn er bereits die Einspeisung messen kann, ist kein Tausch notwendig.
Wie lange dauert es von der Anmeldung bis zum Zählertausch?
Die Zeitspanne kann variieren und hängt stark von der Auslastung Ihres lokalen Netzbetreibers ab. Rechnen Sie realistisch mit einigen Wochen bis zu wenigen Monaten. Melden Sie Ihre Anlage daher so früh wie möglich an.
Gilt dieser Prozess auch für ein kleines Balkonkraftwerk?
Ja, absolut. Auch wenn Sie nur ein Balkonkraftwerk mit 600 oder 800 Watt betreiben, sind Sie gesetzlich zur Anmeldung verpflichtet. Dadurch wird der Zählerwechsel auch hier angestoßen, falls Sie noch einen alten Zähler haben.
Fazit: Ein notwendiger Schritt, aber kein Hindernis
Der Wechsel zum Zweirichtungszähler mag auf den ersten Blick wie eine technische Hürde erscheinen, ist aber in der Praxis ein gut organisierter und unkomplizierter Standardprozess.
Die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
- Zuständigkeit: Ihr lokaler Netzbetreiber kümmert sich um alles.
- Ablauf: Sie melden Ihre Anlage an, der Netzbetreiber vereinbart einen Termin und tauscht den Zähler.
- Kosten: Der Austausch selbst ist meist kostenlos, die jährliche Betriebsgebühr liegt für die meisten Haushalte bei nur 20 €.
Lassen Sie sich von diesem Thema also nicht von Ihrem Traum der eigenen, sauberen Energie abhalten. Es ist ein kleiner, aber notwendiger Schritt auf dem Weg zu mehr Unabhängigkeit und niedrigeren Stromkosten.
Haben Sie weitere Fragen zur Planung Ihrer Solaranlage oder zum Anmeldeprozess in der Region Hilpoltstein, Roth und Neumarkt? Wir bei JuraSol kommen selbst aus der Praxis und unterstützen Sie mit ehrlicher Beratung und regionaler Expertise. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung – wir helfen Ihnen, Licht ins Dunkel zu bringen.



