Physical Address
304 North Cardinal St.
Dorchester Center, MA 02124
Physical Address
304 North Cardinal St.
Dorchester Center, MA 02124
Über 2000 Watt Module, Speicher ohne Grenze: So funktioniert die Kleinsterzeugungsanlage nach VDE-AR-N 4105, Anschluss, Anmeldung und passende Sets.
Ein Balkonkraftwerk darf nur bis 2.000 Watt Modulleistung haben, alles andere braucht eine große Anmeldung? Das stimmt seit März 2026 nicht mehr uneingeschränkt. Mit der neuen VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105:2026-03 gibt es eine eigene Kategorie für Anlagen mit weiterhin 800 VA Einspeisung, aber ohne Grenze bei Modulleistung und Speicher: die Kleinsterzeugungsanlage. Suchst du ein Balkonkraftwerk über 2000 Watt oder eine Lösung mit mehr als 2000 Watt und Speicher, ist das dein Stichwort. Wir erklären, was erlaubt ist, was du anmelden musst und zeigen passende Sets aus unserem Sortiment.
Kurz zusammengefasst: Die 800-VA-Grenze für die Einspeisung ins Hausnetz bleibt bestehen. Neu ist, dass Modulleistung und Speichergröße bei der Kleinsterzeugungsanlage nicht mehr gedeckelt sind. Anschluss und Anmeldung laufen dafür anders als beim klassischen Balkonkraftwerk.
Entscheidend ist nicht, wie viel Leistung deine Module theoretisch liefern könnten, sondern wie viel Strom dein Wechselrichter tatsächlich ins Hausnetz einspeist. Diese Einspeiseleistung liegt bei beiden Anlagentypen bei maximal 800 VA. Der Unterschied liegt bei allem, was danach kommt: bei einem klassischen Balkonkraftwerk, fachlich Steckersolargerät genannt, ist die Modulleistung auf 2.000 Wp gedeckelt und ein Speicher ist in der Produktnorm nicht vorgesehen. Bei der Kleinsterzeugungsanlage nach VDE-AR-N 4105:2026-03 gibt es beides ohne feste Obergrenze.
| Merkmal | Steckersolargerät (VDE 0126-95) | Kleinsterzeugungsanlage (VDE-AR-N 4105) |
|---|---|---|
| Einspeisung ins Hausnetz | max. 800 VA | max. 800 VA |
| Modulleistung | max. 2.000 Wp | keine Obergrenze |
| Speicher | nicht vorgesehen | keine Größenbegrenzung |
| Einspeisevergütung | nein | ja |
| Anmeldung | vereinfacht, nur Marktstammdatenregister | in der Regel Formular F1.2 beim Netzbetreiber, zusätzlich Marktstammdatenregister |
| Anschlussart | Schuko-Stecker zulässig | Festanschluss oder Wieland-Einspeisesteckdose, kein Schuko |
| Elektrofachkraft | nicht nötig | nur für den Netzanschluss |
Der Begriff Balkonkraftwerk bleibt im Alltag für beide Varianten gebräuchlich, deshalb verwenden wir ihn hier auch weiter. Fachlich sauber ist die Unterscheidung trotzdem wichtig, vor allem bei Anschluss und Anmeldung.
Eine Kleinsterzeugungsanlage ist die richtige Wahl, wenn eine der folgenden Situationen auf dich zutrifft:
Reicht meine normale Steckdose? Bei der Kleinsterzeugungsanlage nein. Die überarbeitete Produktnorm für steckerfertige Solargeräte (DIN VDE V 0126-95:2025-12) erlaubt einen Schuko-Stecker nur bis 960 Wp Modulleistung mit zusätzlichen Sicherheitsanforderungen, und einen Wieland-Stecker bis 2.000 Wp. Ausdrücklich ausgenommen von dieser Produktnorm sind Geräte mit eingebautem Speicher. Jede Anlage, die wir hier als Kleinsterzeugungsanlage bewerben, liegt also außerhalb dieser Produktnorm, entweder weil sie mehr als 2.000 Wp Module hat oder weil ein Speicher verbaut ist. Der Anschluss läuft deshalb über die Installationsnorm und braucht einen Festanschluss oder eine fest verdrahtete Wieland-Einspeisesteckdose.
Genau dieser eine Schritt, der eigentliche Netzanschluss, gehört in die Hände einer Elektrofachkraft. Alles andere machst du selbst: Module montieren, Strings stecken, Speicher aufstellen, App einrichten, Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmelden.
Die passende Einspeisesteckdose gibt es bei uns: Die Wieland Wandsteckdose Aufputz im IP65-Gehäuse kommt mit einem passenden Wieland RST20 Stecker. Deine Elektrofachkraft verdrahtet die Dose fest, danach steckst du deine Anlage einfach ein.
49 € inkl. 0 % MwSt.
Die Anmeldung läuft über zwei Stellen: das Formular F1.2 bei deinem Netzbetreiber und die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Das Formular füllst du als Anlagenbetreiber selbst aus, nicht deine Elektrofachkraft, und trägst darin Standort, Zählernummer sowie Modul-, Wechselrichter- und gegebenenfalls Speicherdaten ein.
Eine Ausnahme gibt es: Betreibst du ausschließlich eine PV-Anlage ohne Speicher und verzichtest bewusst auf eine Einspeisevergütung, reicht laut §8 Abs. 5a EEG die Meldung im Marktstammdatenregister allein, das Formular F1.2 entfällt dann. Für Sets mit Speicher oder mit Vergütungswunsch, also für die meisten unserer Kleinsterzeugungsanlagen-Sets, bleibt F1.2 Pflicht.
Im Formular erklärst du außerdem in einer Selbsterklärung, dass für Wechselrichter und NA-Schutz gültige Zertifikate mit ZEREZ-ID vorliegen, vorlegen musst du sie nur auf Nachfrage des Netzbetreibers.
Für die Einspeisung stellt dein Messstellenbetreiber im Zuge der Anmeldung einen Zähler mit Zweirichtungszählung bereit, falls du noch keinen hast. Ob und welche Kosten dabei für dich anfallen, klärst du am besten direkt mit deinem Netzbetreiber.
Über das Formular F1.2 kannst du auch eine Vergütung für den eingespeisten Strom beantragen, aktuell nach den geltenden Sätzen der Bundesnetzagentur, abgerechnet im Gutschriftenverfahren. Was für neue Anlagen ab 2027 gilt, ist noch nicht endgültig beschlossen, der Gesetzentwurf zum EEG 2027 sieht statt der bisherigen 20 Jahre festen Vergütung eine zeitlich befristete Übergangszahlung vor. Die Details, den Zeitplan und was Bestandsschutz für dich bedeutet, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Einspeisevergütung 2027: was sich für Solaranlagen ändert. Kurz zusammengefasst: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die heutigen Sätze für 20 Jahre, für Anlagen ab 2027 ist die endgültige Regelung noch offen.
Vorweg: Eine Kleinsterzeugungsanlage rechnet sich vor allem über den Eigenverbrauch. Jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt, spart dir rund 30 Cent Strompreis. Für eingespeisten Strom gibt es nur einen Bruchteil davon. Mit 800 VA Einspeisung und einem großen Speicher fließt ohnehin nur wenig ins Netz.
Trotzdem lohnt ein Blick auf den Kalender. Nach dem Gesetzentwurf zum EEG 2027 fällt die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen weg. Wer ab 2027 in Betrieb geht und Geld für seinen Strom will, bekommt höchstens 36 Monate eine befristete Übergangszahlung, danach geht das nur noch über einen Direktvermarkter. Willst du keine Vergütung, musst du nichts tun: Der Netzbetreiber nimmt deinen Strom dann ohne Bezahlung ab, eine Direktvermarktung brauchst du dafür nicht.
Was nach dem aktuellen Gesetzentwurf gilt: Wer seine Anlage noch vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb nimmt, behält die heutigen Regeln und damit die feste Einspeisevergütung für 20 Jahre. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag Einspeisevergütung 2027. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Planst du ohnehin eine Kleinsterzeugungsanlage, nimmst du mit einer Inbetriebnahme noch 2026 die feste Vergütung als Bonus mit. Denk dabei an Lieferzeit, den Termin für deine Elektrofachkraft und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Je früher du bestellst, desto realistischer klappt es noch 2026. Passende Sets siehst du weiter unten.
Wie viel bringt so eine Anlage wirklich? Wir haben beide Komplettsets für einen typischen Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch durchgerechnet, Stunde für Stunde über ein ganzes Jahr mit sonnigen, durchwachsenen und trüben Tagen. Dabei gilt immer die Grenze von 800 VA: Mehr als 800 Watt gibt die Anlage nie ins Hausnetz ab. Was der Speicher an sonnigen Sommertagen nicht mehr aufnehmen kann, wird abgeregelt und zählt in unserer Rechnung nicht mit.
5.000 W Module, 10 kWh Speicher, 3.699 €
| Erzeugung pro Jahr | 4.500 kWh |
| Selbst genutzt | 2.900 kWh |
| Anteil am Verbrauch | 73 % |
| Eingespeist | 350 kWh |
| Ersparnis pro Jahr | 870 € |
| Vergütung pro Jahr | 27 € |
| Gesamt in 20 Jahren | 17.000 € |
6.000 W Module, 8 kWh Speicher, 2.999 €
| Erzeugung pro Jahr | 5.400 kWh |
| Selbst genutzt | 3.000 kWh |
| Anteil am Verbrauch | 75 % |
| Eingespeist | 450 kWh |
| Ersparnis pro Jahr | 900 € |
| Vergütung pro Jahr | 34 € |
| Gesamt in 20 Jahren | 17.800 € |
Das Ergebnis: Rund drei Viertel deines Stroms kommen aus der eigenen Anlage. Der Gewinn steckt fast komplett im Eigenverbrauch, jede selbst genutzte Kilowattstunde ist rund viermal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Einspeisevergütung ist ein kleiner Bonus, den du für 20 Jahre nur mitnimmst, wenn deine Anlage noch 2026 in Betrieb geht.
So haben wir gerechnet, bewusst vorsichtig: Alle Werte sind gerundet. 900 kWh Ertrag je kWp Modulleistung und Jahr, das liegt unter dem deutschen Durchschnitt. Strompreis 30 ct/kWh, gleichbleibend für 20 Jahre, also ohne jede Preissteigerung. Die Module verlieren jedes Jahr 0,5 % Leistung. Speicherverluste und die 800-VA-Grenze sind eingerechnet, abgeregelter Strom zählt nicht. Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh bei Inbetriebnahme von August bis Dezember 2026. Dein Ergebnis hängt von Ausrichtung, Verschattung, Standort und deinem Verbrauch ab. Das ist eine Beispielrechnung, keine Zusage.
In unseren Kleinsterzeugungsanlagen-Sets passen Module, Wechselrichter und Speicher zueinander, fertig kombiniert oder einzeln zum Nachrüsten eigener Module. Kauf mit 0 % Mehrwertsteuer, das gilt für Solaranlagen und Speicher an Wohngebäuden unbefristet.

3.699 € inkl. 0 % MwSt.
Zum Anker Set
2.999 € inkl. 0 % MwSt.
Zum Zendure Set
1.499 € inkl. 0 % MwSt.
Zur Solarbank 4 E5000 Pro
2.199 € inkl. 0 % MwSt.
Zum SolarFlow 4000 Mix ProUnsicher, welches Set zu deinem Dach, Balkon oder Garten passt? Komm in unseren Showroom in Hilpoltstein, wir beraten dich vor Ort. Termin hier buchen.
Nein. Eine Kleinsterzeugungsanlage hat entweder mehr als 2.000 Watt Modulleistung oder einen Speicher, beides liegt außerhalb der Produktnorm für steckerfertige Solargeräte. Der Anschluss läuft über einen Festanschluss oder eine Wieland-Einspeisesteckdose, ein Schuko-Stecker reicht nicht.
Nur für den eigentlichen Netzanschluss, also das feste Verdrahten der Wieland-Steckdose oder des Festanschlusses. Module montieren, Speicher aufstellen, die App einrichten und dich beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmelden, kannst du selbst erledigen.
In den meisten Fällen ja, vor allem wenn deine Anlage einen Speicher hat oder du eine Einspeisevergütung willst. Betreibst du ausschließlich eine PV-Anlage ohne Speicher und verzichtest bewusst auf Vergütung, reicht laut Gesetz die Meldung im Marktstammdatenregister allein.
Aktuell ja, über das Gutschriftenverfahren im Formular F1.2. Was sich mit dem geplanten EEG 2027 für neue Anlagen ändert, ist noch nicht endgültig entschieden, mehr dazu in unserem Beitrag Einspeisevergütung 2027.
Beide speisen maximal 800 VA ins Hausnetz ein. Ein klassisches Balkonkraftwerk, fachlich Steckersolargerät, ist bei maximal 2.000 Watt Modulleistung gedeckelt und hat keinen Speicher, dafür reicht eine normale Steckdose und eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister. Eine Kleinsterzeugungsanlage hat keine Obergrenze bei Modulen oder Speicher, braucht dafür einen Festanschluss oder eine Wieland-Steckdose und in der Regel das Formular F1.2.
Jede Erweiterung meldest du erneut beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Wie das genau abläuft, zeigen wir im Beitrag PV-Anlage erweitern: Speicher und Module anmelden.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt keine individuelle Prüfung durch deinen Netzbetreiber oder eine Elektrofachkraft. Angaben zur Kleinsterzeugungsanlage beruhen auf Anhang F (Formulare) der VDE-AR-N 4105:2026-03 sowie der fachlichen Einordnung von Jurasol Solartechnik. Angaben zur Produktnorm für Steckersolargeräte laut DIN VDE V 0126-95:2025-12, Quelle pv-magazine.de, 14.11.2025. Zur Einspeisevergütung ab 2027 gilt der Stand aus unserem Beitrag Einspeisevergütung 2027, der Gesetzentwurf ist noch nicht final beschlossen. Herstellergarantie nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers, die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.