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Die Bundesregierung will die feste Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 2027 abschaffen. Wir zeigen, was bisher beschlossen ist, was nur geplant ist und wie du mit Eigenverbrauch und Speicher unabhängig davon am meisten aus deiner Anlage holst.
Kurz vorweg: Wer seine Solaranlage bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, bekommt die heutige Einspeisevergütung für 20 Jahre fest zugesagt. Für Anlagen, die ab 2027 ans Netz gehen, plant die Bundesregierung ein neues System, in dem es für eingespeisten Strom deutlich weniger Geld gibt und nur noch für kurze Zeit. Beschlossen ist das noch nicht. Die Richtung ist aber klar: Dein Solarstrom ist am meisten wert, wenn du ihn selbst nutzt.
Stand dieses Beitrags: 25. September 2026. Wir aktualisieren ihn, sobald der Bundestag entschieden hat.
Für Anlagen, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur diese Sätze:
| Anlagengröße | Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct pro kWh | 12,22 ct pro kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct pro kWh | 10,24 ct pro kWh |
Die meisten Hausbesitzer nutzen die Teileinspeisung: Sie verbrauchen einen Teil des Stroms selbst und speisen nur den Rest ein. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme 20 Jahre lang, dazu kommt der Rest des ersten Jahres.
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, das sogenannte EEG 2027. Der Entwurf liegt dem Bundestag seit dem 7. September 2026 vor (Drucksache 21/7867), die erste Lesung war am 24. September 2026. Er soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die wichtigsten Punkte für private Anlagen:
Wichtig für deine Entscheidung: Ein Kabinettsbeschluss ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, außerdem braucht es eine Genehmigung der EU-Kommission. Einzelheiten können sich bis dahin noch ändern. Ein kurzer Überblick:
| Regel | Status |
|---|---|
| Vergütungssätze bis 31.12.2026 | gilt |
| Keine Vergütung bei negativen Strompreisen (Solarspitzengesetz) | gilt seit 25.02.2025 |
| 60 Prozent Einspeisegrenze ohne Smart Meter | gilt seit 25.02.2025 |
| Ende der festen Vergütung, Übergangszahlung, Direktvermarktung | Gesetzentwurf, geplant ab 01.01.2027 |
| Dauerhafte 50 Prozent Einspeisegrenze | Gesetzentwurf, geplant ab 01.01.2027 |
Schon seit Februar 2025 gibt es für neue Anlagen keine Vergütung, solange der Strompreis an der Börse negativ ist. Das passiert vor allem an sonnigen Mittagen im Frühjahr und Sommer, also genau dann, wenn deine Anlage am meisten liefert. Die ausgefallene Zeit wird am Ende der 20 Jahre angehängt. Ohne Smart Meter darfst du außerdem nur 60 Prozent der Anlagenleistung einspeisen. Auch das spricht dafür, den Mittagsstrom selbst zu nutzen oder in einen Speicher zu laden.
Der Entwurf behandelt Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, als Bestandsanlagen. Für sie gilt weiter das bisherige Recht, also auch die heute feste Vergütung für 20 Jahre. Wer schon eine Anlage hat, muss nichts tun.
Wenn du 2026 noch mitnehmen willst, zählt der Termin der Inbetriebnahme, nicht der Kaufvertrag. Drei Monate sind knapp. Das solltest du jetzt klären:
Strom aus dem Netz kostet Haushalte 2026 je nach Tarif rund 28 bis 32 ct pro kWh, in der Grundversorgung eher 40 ct. Jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt, spart dir diesen Preis. Für eingespeisten Strom bekommst du heute 7,70 ct, nach den Plänen für neue Anlagen ab 2027 nur noch rund 5 ct und das auch nur für drei Jahre.
Ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn ein Speicher 3.000 kWh im Jahr in den Abend verschiebt, statt sie mittags einzuspeisen, sparst du bei 30 ct Strompreis rund 900 Euro Netzstrom. Als Einspeisung hätten dieselben 3.000 kWh heute etwa 230 Euro gebracht, nach den Plänen für 2027 nur noch rund 150 Euro. Wie viel es bei dir genau ist, hängt von deinem Verbrauch und deiner Anlage ab.
Ohne Speicher nutzt ein typisches Einfamilienhaus etwa 30 bis 40 Prozent seines Solarstroms selbst. Mit Speicher sind 60 bis 70 Prozent realistisch. Mit einer Wallbox für das E-Auto oder einer Wärmepumpe steigt der Anteil weiter. Und weil neue Anlagen künftig höchstens die Hälfte ihrer Leistung einspeisen dürfen, fängt der Speicher genau die Spitzen auf, die sonst abgeregelt würden.
Mehr dazu, wann sich ein Speicher rechnet, findest du im Amortisations-Check für Stromspeicher. Wie groß deine Anlage sein sollte, erklärt der Beitrag PV-Anlage richtig dimensionieren.
In allen Sets passen Module, Wechselrichter und Speicher zusammen. Du kaufst mit 0 Prozent Mehrwertsteuer, das gilt für Solaranlagen und Speicher auf Wohngebäuden unbefristet.
Der Einstieg für kleinere Dächer und Haushalte mit normalem Verbrauch. 12 bifaziale Glas-Glas-Module mit je 440 Watt, Growatt Hybridwechselrichter SPH 4600 (einphasig, notstromfähig) und zwei Growatt ARK Batterien mit zusammen 5,12 kWh.
Für das typische Einfamilienhaus. 20 bifaziale Glas-Glas-Module mit je 440 Watt, dreiphasiger Growatt Hybridwechselrichter mit Notstromfunktion und drei Growatt ARK Hochvoltbatterien mit zusammen 7,68 kWh.
Für Haushalte mit hohem Verbrauch, Wärmepumpe oder E-Auto. 24 bifaziale Glas-Glas-Module mit je 440 Watt, Growatt SPH 10000 (dreiphasig, notstromfähig) und vier Growatt ARK Hochvoltbatterien mit zusammen gut 10 kWh.
Alles aus einer Hand für alle, die ihr E-Auto mit Sonnenstrom laden wollen. 24 Glas-Glas-Module mit je 450 Watt, Anker SOLIX X1 Hybridwechselrichter mit 10 kW, zwei Batteriemodule mit zusammen 10 kWh und die Anker Wallbox mit 11 kW für Überschussladen. Steuerung per App.
Die feste Einspeisevergütung verliert an Bedeutung, egal wie das Gesetz am Ende genau aussieht. Wer noch 2026 in Betrieb gehen kann, sichert sich die bisherigen Sätze für 20 Jahre. Wichtiger ist aber: Eine Solaranlage rechnet sich heute über den Strom, den du selbst verbrauchst. Ein passender Speicher ist dafür der größte Hebel.
Du bist unsicher, welche Größe zu dir passt? Komm in unseren Showroom in Hilpoltstein und lass dich beraten. Einen Termin kannst du hier buchen.
Für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, ja: Die heutige Vergütung gilt 20 Jahre. Für neue Anlagen ab 2027 plant die Bundesregierung statt der festen Vergütung eine Übergangszahlung für höchstens 36 Monate. Beschlossen ist das noch nicht.
Bei Inbetriebnahme zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 gibt es bis 10 kWp 7,70 ct pro kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct bei Volleinspeisung. Von 10 bis 40 kWp sind es 6,66 ct und 10,24 ct.
Nein. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, behalten laut Entwurf ihre Vergütung für die volle Laufzeit.
Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, der Bundestag berät ihn seit dem 24. September 2026. Bundestag, Bundesrat und EU-Kommission müssen noch zustimmen. Geplant ist der Start am 1. Januar 2027.
Entscheidend ist, wann die Anlage fest installiert ist und zum ersten Mal Strom erzeugt, nicht das Kaufdatum. Der Anschluss durch eine Elektrofachkraft muss also bis dahin erledigt sein. Plane Elektriker und Anmeldung beim Netzbetreiber deshalb rechtzeitig ein.
Ja, wenn du einen großen Teil des Stroms selbst nutzt. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dir rund 30 ct Netzstrom. Mit Speicher steigt der Eigenverbrauch typischerweise von 30 bis 40 auf 60 bis 70 Prozent.
Neue Anlagen unter 100 kW sollen höchstens die Hälfte ihrer Leistung ins Netz einspeisen dürfen, auch mit Smart Meter. Selbst verbrauchen und speichern darfst du unbegrenzt. Balkonkraftwerke bis 2 kWp und 800 VA sind ausgenommen.
Ja. Der Nullsteuersatz für Solaranlagen und Speicher auf Wohngebäuden ist laut Bundesfinanzministerium nicht befristet.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst den Stand vom 25. September 2026 zusammen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben zum EEG 2027 beruhen auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestag-Drucksache 21/7867) und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Vergütungssätze: Bundesnetzagentur. Strompreise: Verivox und Check24, Stand August und September 2026.