0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Produkte bei JuraSol24

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent (§ 12 Abs. 3 UStG). Bei uns sind die betroffenen Produkte gekennzeichnet und die Preise bereits ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Sie zahlen den angezeigten Preis, es kommt nichts mehr dazu.

Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Welche das sind, was darunter fällt und was nicht, steht auf dieser Seite.

0 % Umsatzsteuer statt 19 % auf begünstigte PV-Produkte
30 kWp Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister werden nicht überschritten
seit 2023 gültig, ohne gesetzliche Befristung

Diese Voraussetzungen müssen zusammen erfüllt sein

Der Nullsteuersatz gilt nur, wenn alle Punkte gleichzeitig zutreffen. Fällt einer weg, gelten 19 % Umsatzsteuer.

1

Begünstigtes Gebäude

Die Anlage wird auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert oder an einem Gebäude, das dem Gemeinwohl dient, zum Beispiel Schule, Kindergarten oder gemeinnützige Einrichtung.

2

Höchstens 30 kWp

Die installierte Bruttoleistung der Anlage beträgt laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kWp. Bis zu dieser Grenze gilt Punkt 1 automatisch als erfüllt.

3

Sie sind Betreiber

Sie kaufen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und betreiben die Anlage selbst. Bestellungen für Dritte, Freunde oder Nachbarn sind nicht begünstigt.

4

Kein Weiterverkauf

Die Komponenten werden nicht zum Weiterverkauf und nicht für eine gewerbliche Weiterveräußerung erworben.

5

Adresse in Deutschland

Rechnungs- und Lieferadresse liegen in Deutschland, ebenso Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt. Der Standort der Anlage liegt in Deutschland.

6

Registrierung im Marktstammdatenregister

Die Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, in der Regel innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Registrierung ist kostenlos und übernehmen Sie als Betreiber.

Was fällt unter den Nullsteuersatz?

Begünstigt

Diese Produkte liefern wir mit 0 %

  • Solarmodule
  • Wechselrichter und Mikrowechselrichter
  • Batteriespeicher und Stromspeicher
  • Montagesysteme und Unterkonstruktion
  • Solarkabel, Stecker und weiteres wesentliches Zubehör
  • Balkonkraftwerke und Komplettanlagen
  • Die Installation der Anlage und des Speichers
Nicht begünstigt

Hier fallen 19 % an

  • Mobile Solarmodule für Camping, Wohnmobil oder Freizeit
  • Powerstations und Zubehör ohne Bezug zu einer ortsfesten PV-Anlage
  • Einzelteile, die nicht für eine Anlage nach § 12 Abs. 3 UStG verwendet werden
  • Ware für den gewerblichen Weiterverkauf
  • Anlagen auf Gebäuden ohne Wohn- oder Gemeinwohlnutzung, wenn über 30 kWp
  • Reine Reparatur- und Wartungsleistungen ohne Lieferung begünstigter Komponenten

So läuft die Bestellung ab

Schritt 1

Produkt auswählen

Begünstigte Artikel sind im Shop mit dem Hinweis „0 % MwSt.“ gekennzeichnet. Der angezeigte Preis enthält bereits keine Umsatzsteuer.

Schritt 2

Bestellung abschließen

Mit dem Absenden der Bestellung bestätigen Sie, dass die Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 UStG bei Ihnen vorliegen.

Schritt 3

Rechnung erhalten

Sie bekommen eine Rechnung mit 0 % Umsatzsteuer und dem entsprechenden Hinweis auf die gesetzliche Grundlage.

Wichtig

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen

Bestellen Sie für ein Gewerbe, für Dritte oder für einen Zweck, der nicht begünstigt ist, dann widersprechen Sie der Bestätigung bitte sofort. Am einfachsten über das Kommentarfeld im Bestellvorgang oder per E-Mail an info@jurasol24.de. Sie erhalten dann eine korrigierte Rechnung mit ausgewiesenen 19 % Mehrwertsteuer.

Stellt sich erst später heraus, dass die Berechtigung nicht bestand, sind wir gesetzlich verpflichtet, die Umsatzsteuer von derzeit 19 % nachzuerheben. Die Differenz belasten wir Ihnen weiter und sie wird sofort fällig.

Begriffe kurz erklärt

Begriff Bedeutung
In der Nähe eines Gebäudes Die Anlage steht auf demselben Grundstück oder in unmittelbarem funktionalem Zusammenhang zum Gebäude, zum Beispiel auf Garage, Carport, Gartenhaus oder als Freifläche im Garten.
Wohnung Jeder umschlossene Raum, der dem Wohnen oder Schlafen dient. Auch Gartenlauben und fest installierte Wohnwagen können darunter fallen.
Gemeinwohl dienend Gebäude für hoheitliche, karitative, gemeinnützige oder religiöse Zwecke, zum Beispiel Schulen, Kindergärten oder Vereinsheime.
Bruttoleistung Die installierte Leistung der Module in kWp, so wie sie im Marktstammdatenregister eingetragen ist oder eingetragen wird.
Wesentliche Komponenten Alle Teile, die für den Betrieb der Anlage nötig sind, unter anderem Wechselrichter, Montagesystem, Verkabelung, Einspeisesteckdose, Speicher und Energiemanagement.

Häufige Fragen

Muss ich einen Nachweis einreichen?

Nein. Es genügt Ihre Bestätigung im Bestellvorgang. Wir dürfen uns nach der Verwaltungsauffassung auf Ihre Angabe verlassen, solange sie plausibel ist. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass sie zutrifft.

Ich bin gewerblich oder Landwirt. Bekomme ich auch 0 %?

Ja, wenn die Anlage auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes installiert wird und die 30 kWp nicht überschritten werden. Entscheidend ist die Nutzung des Gebäudes und die Anlagengröße, nicht Ihre Rechtsform. Nicht begünstigt bleibt der Einkauf zum Weiterverkauf.

Gilt der Nullsteuersatz auch für ein Balkonkraftwerk?

Ja. Ein Balkonkraftwerk am Wohngebäude ist eine Photovoltaikanlage im Sinne des Gesetzes. Auch der passende Speicher und die Halterung fallen darunter.

Und wenn ich das Modul für Wohnmobil oder Camping kaufe?

Dann gelten 19 %. Mobile Anwendungen ohne Bezug zu einem Wohngebäude sind nicht begünstigt. Diese Artikel sind bei uns entsprechend ausgezeichnet.

Ich habe schon eine Anlage und kaufe nur einen Speicher nach.

Der Speicher ist begünstigt, wenn er den Strom der begünstigten Anlage speichert und die Anlage die Voraussetzungen erfüllt. Die Nachrüstung ist ausdrücklich eingeschlossen.

Meine Anlage hat mehr als 30 kWp. Was gilt dann?

Über 30 kWp entfällt die Vereinfachung. Der Nullsteuersatz kann trotzdem greifen, wenn die Anlage tatsächlich auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes oder eines dem Gemeinwohl dienenden Gebäudes installiert wird. Das prüfen wir im Einzelfall, bitte sprechen Sie uns vor der Bestellung an.

Bekomme ich die Mehrwertsteuer zurück, wenn ich vor 2023 gekauft habe?

Nein. Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen ab dem 1. Januar 2023. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Lieferung, nicht der Bestellung.

Wie lange gilt die Regelung?

Eine gesetzliche Befristung ist derzeit nicht vorgesehen. Ändert der Gesetzgeber oder die Finanzverwaltung die Vorgaben, behalten wir uns vor, die Umsatzsteuer entsprechend anzupassen.

Der Gesetzestext

§ 12 Abs. 3 UStG im Wortlaut

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  • die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  • den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  • die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  • die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Fragen zum Nullsteuersatz?

Sie sind unsicher, ob Ihr Vorhaben begünstigt ist? Schreiben Sie uns vor der Bestellung an info@jurasol24.de mit dem Stichwort „Nullsteuersatz“ oder rufen Sie an unter +49 9174 875469900. Wir sagen Ihnen, wie wir den Fall einordnen.

Weiterführende Quellen: