Jetzt bei Jurasol24 mit 0 % MwSt. bestellen 

Erfreuliche Nachrichten aus dem Jahressteuergesetz 2022. Die Bundesregierung hat eine Vielzahl von steuerlichen Erleichterungen für PV Anlagen Besitzer und Betreiber auf den Weg gebracht. Darin ist unter anderem die Ertragssteuerbefreiung für Einnahmen aus PV Anlagen bis 30 kWp beschlossen worden.Des Weiteren der Entfall der Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Produkte für Privatkunden. Das Jahressteuergesetz sieht vor, dass ab 1. Januar 2023  für Kauf, Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher die derzeit gültige Mehrwertsteuer von 19 %  auf 0 % reduziert wird

Dies bedeutet für dich, dass beim Kauf von Photovoltaik-Systemen und Komponenten keine Mehrwertsteuer (“Nullsteuersatz”) mehr anfällt, sofern bestimmte Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) erfüllt sind.

 
Diese Voraussetzungen treffen auf Privatpersonen zu, wenn:
 
  1. Der Erwerber auch Betreiber der Anlage ist.
  2. Sich Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland befinden.
  3. Die Anlage im Marktstammdatenregister registriert wird. 
  4. Die Anlage auf einem begünstigten Gebäude installiert wird oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktdatenstammregister nicht mehr als 30 kWp beträgt.



Sollten die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt sein, können wir dir deine neue Photovoltaikanlage und maßgeblichen Komponenten zum 0 % Mehrwertsteuersatz verkaufen.  Den vollständigen Gesetzestext findest du weiter unten. 

 

Mit der Bestellung eines mehrwertsteuerbefreiten Produktes aus unserem Online Shop, bestätigt der Käufer, dass die Voraussetzungen gemäß Umsatzsteuergesetz §12 Abs. 3 UStG erfüllt sind und er entsprechend berechtigt ist.


Wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen (z.B. weil du für ein Gewerbe, einen Freund, Nachbarn etc. bestellst), kannst du die  Annahme bzw. Bestätigung beim Kauf und auch umgehend nach Kauf widersprechen. Nutze dazu am besten das Kommentarfeld direkt im Bestellvorgang. Alternativ schreibe uns einfach eine Nachricht per E-Mai an info@jurasol24.de. Du erhältst dann eine korrigierte Rechnung, in der die 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.
 

WICHTIG: 
Wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Berechtigung für die Mehrwertsteuerbefreiung bei deiner Bestellung nicht besteht, wird der tatsächliche Steuersatz von 19% angesetzt und dir die daraus resultierende Differenz weiterbelastet. Der fehlende Mehrwertsteuerbetrag ist dann sofort fällig.

 

Auszug aus §12 UStG:

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  • die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  • den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  • die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  • die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.


Wie lange gilt das Gesetz?

Dazu gibt es keine genauen Angaben. Es kann erstmal von einem Geltungszeitraum von einem Jahr ausgegangen werden. Sollte in dem Gesetzeszeitraum eine Änderung des Maßnahmenbündels entschieden werden, welche die oben genannten Anforderungen aufheben oder widerlegen, behalten wir uns das Recht vor, die Mehrwertsteuer nachzufordern.