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Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s 2025 schnell & richtig
Seit dem Solarpaket I reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Hier findest du Voraussetzungen, Schritt-für-Schritt-Ablauf, Zähler-Regeln und Hinweise zu Speichern.
Voraussetzungen
Seit 2024/2025 genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister; eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Den Zählertausch koordiniert der Messstellen-/Netzbetreiber.
- Leistungsgrenzen: bis 2.000 Wp Modulleistung (DC) und maximal 800 W Wechselrichterleistung (AC).
- Zählertyp: Alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre dürfen übergangsweise betrieben werden; sie werden in der Regel auf einen (Zwei-)Richtungs- oder digitalen Zähler umgestellt.
- Pro Zähler/Haushalt: In der Praxis wird ein Wechselrichter je Zähler/Stromkreis empfohlen. Maßgeblich sind die Gesamtgrenzen (800 W AC / 2.000 Wp DC).
- PV-Bestand: Hast du bereits eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch, ist die einfache Balkonkraftwerk-Regelung nicht anwendbar – hier braucht es eine fachgerechte Erweiterung. Bei Volleinspeise-PV ist ein separates Balkonkraftwerk möglich.
Anmeldung Schritt-für-Schritt
1) Daten bereitlegen
Adresse/Standort, Modulleistung (Wp), Wechselrichterleistung (W), Inbetriebnahmedatum, ggf. Seriennummern.
2) Registrierung im MaStR
Melde dein Gerät online im Marktstammdatenregister an. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch.
3) Zähler & Inbetriebnahme
Bei alten Ferraris-Zählern veranlasst der Messstellenbetreiber den Tausch. Der Betrieb ist bis dahin erlaubt; digitale Zähler zeigen Bezug und Einspeisung getrennt an.
Besonderheiten mit Speicher
Speicherart | Hinweise |
---|---|
AC-Speicher | Am Hausnetz; für Überschusssteuerung meist Smart-Meter/Messpunkt nötig. Leistungsgrenzen der Einspeisung (800 W) bleiben maßgeblich. |
DC-gekoppelt | Im PV-Strang; Kompatibilität zum Wechselrichter beachten. Registrierung im MaStR weiterhin erforderlich. |
FAQ
Nein. Seit dem Solarpaket I reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch.
Maximal 2.000 Wp Modulleistung (DC) und 800 W Wechselrichterleistung (AC). Diese Grenzen musst du einhalten.
Ja, in der Regel tauscht der Messstellenbetreiber alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre gegen digitale (Zwei-)Richtungszähler. Bis zum Tausch darfst du dein Gerät betreiben.
Übergangsweise ja: Ein Ferraris-Zähler darf nach Inbetriebnahme bis zum Austausch rückwärts laufen. Der Austausch erfolgt zeitnah durch den Messstellen-/Netzbetreiber.
Die Registrierung im MaStR ist Pflicht. Theoretisch drohen Bußgelder nach EnWG/EEG; in der Praxis setzen Betreiber eher auf Nachmeldung/Zählertausch. Unsere Empfehlung: immer korrekt registrieren.
Bei Volleinspeise-PV meist möglich. Bei Eigenverbrauchs-PV (mit/ohne Speicher) greift die vereinfachte Balkonkraftwerk-Regelung nicht – hier ist eine fachgerechte Erweiterung deiner Bestandsanlage nötig.