Balkonkraftwerk anmelden – so geht’s 2025 schnell & richtig

Seit dem Solarpaket I reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR). Hier findest du Voraussetzungen, Schritt-für-Schritt-Ablauf, Zähler-Regeln und Hinweise zu Speichern.

Aktualisiert: Lesedauer: ca. 3–4 Min.

Voraussetzungen

Seit 2024/2025 genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister; eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Den Zählertausch koordiniert der Messstellen-/Netzbetreiber.
  • Leistungsgrenzen: bis 2.000 Wp Modulleistung (DC) und maximal 800 W Wechselrichterleistung (AC).
  • Zählertyp: Alte Ferraris-Zähler ohne Rücklaufsperre dürfen übergangsweise betrieben werden; sie werden in der Regel auf einen (Zwei-)Richtungs- oder digitalen Zähler umgestellt.
  • Pro Zähler/Haushalt: In der Praxis wird ein Wechselrichter je Zähler/Stromkreis empfohlen. Maßgeblich sind die Gesamtgrenzen (800 W AC / 2.000 Wp DC).
  • PV-Bestand: Hast du bereits eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch, ist die einfache Balkonkraftwerk-Regelung nicht anwendbar – hier braucht es eine fachgerechte Erweiterung. Bei Volleinspeise-PV ist ein separates Balkonkraftwerk möglich.

Anmeldung Schritt-für-Schritt

1) Daten bereitlegen

Adresse/Standort, Modulleistung (Wp), Wechselrichterleistung (W), Inbetriebnahmedatum, ggf. Seriennummern.

2) Registrierung im MaStR

Melde dein Gerät online im Marktstammdatenregister an. Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch.

3) Zähler & Inbetriebnahme

Bei alten Ferraris-Zählern veranlasst der Messstellenbetreiber den Tausch. Der Betrieb ist bis dahin erlaubt; digitale Zähler zeigen Bezug und Einspeisung getrennt an.

Besonderheiten mit Speicher

Speicherart Hinweise
AC-Speicher Am Hausnetz; für Überschusssteuerung meist Smart-Meter/Messpunkt nötig. Leistungsgrenzen der Einspeisung (800 W) bleiben maßgeblich.
DC-gekoppelt Im PV-Strang; Kompatibilität zum Wechselrichter beachten. Registrierung im MaStR weiterhin erforderlich.

FAQ